Neues Notdienstgesetz


Was ändert sich für Patienten?
Neues Notdienstgesetz

Letzte Woche hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes beschlossen. Vor allem Landapotheken profitieren vom pauschalen Zuschuss. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) appelliert an Bundestag und Bundesrat das Gesetz zügig umzusetzen.

Notdienst stärker honoriert

„Wir begrüßen diesen Kabinettsbeschluss“, fasst Friedemann Schmidt die Stimmung bei der ABDA zusammen. Der Präsident der ABDA erklärt: „Das neue Gesetz ist besonders für die Apotheken auf dem Land mit vielen Nacht- und Notdiensten eine gute Nachricht.“

Denn in dünn besiedelten Gebieten nehmen weniger Menschen den Notdienst in Anspruch. Gleichzeitig gibt es weniger Apotheken, das heißt die einzelne Apotheke ist öfter beim Sicherstellen des Notdienstes an der Reihe. Und das ist mit Kosten verbunden. Um die Wirtschaftlichkeit zu wahren, erhalten Apotheken nach dem neuen Apothekennotdienstsicherungsgesetz (ANSG) für ihren Notdienst einen pauschalen Zuschuss als Ausgleich für die zusätzlichen Dienste.

Notdienst bleibt erhalten

Um die Pauschale zu finanzieren, steigt der Zuschlag für rezeptpflichtige Medikamente um 16 Cent pro Packung. Dieser Betrag fließt in einen Fonds, der für die Förderung des Notdienstes vorgesehen ist. So profitieren Patienten weiterhin von einer Arzneimittelversorgung rund um die Uhr. „Die Vorbereitungen für den Fonds sind bereits in vollem Gange. Wir werden das ANSG zügig, transparent und so unbürokratisch wie möglich umsetzen.“

Gleich bleibt dagegen die Notdienstgebühr. Wie bislang werden die 2,50 € erhoben, wenn ein Patient den Nacht- oder Notdienst in Anspruch nimmt. Ein Arzt kann den Patienten von der Notdienstgebühr entbinden. Dazu kreuzt der Mediziner auf dem Rezeptformular das noctu-Feld an. Welche Apotheke Notdienst hat, erfahren Sie durch die Notdienstsuche auf apotheken.de.

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Heilpflanzen

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